Tags
Schlagwort-Archive: Lederarten
Kleidung und Schuhe aus exotischem Leder – Welche Tierarten sind geschützt?
Leder von exotischen und geschützten Tierarten Exotisches Leder: Modeartikel und Kleidungsstücke aus exotischem Leder geschützter Tierarten strahlen Extravaganz aus und sind daher nach wie vor en vogue. In zahlreichen Designer-Kollektionen finden sich Taschen Schuhe und Gürtel aus Reptilienleder. Von Schlange bis Krokodil – Waren aus exotischem, geschützten Leder finden stets reißenden Absatz. Doch wegen dem Artenschutz und dem Umweltverfahrenskodex unterliegt der Handel der Tiere in vielen Ländern strengen Bestimmungen. Um welche Tiere handelt es sich bei den geschützten Arten? Geschützte Tierarten Beliebte Lederarten geschützter Tiere umfassen Pythonleder, Krokoleder, Echsenleder und Kaimanhaut. Die Favoriten unter den geschützten Tieren sind: Reptilien wie Krokodile, Pythons und Boas und Schuppenkriechtiere wie Warane. Sofern die Gewinnung, Artenhaltung und Herstellung der Produkte dem Washingtoner Artenschutzabkommens unterliegt, können sie von Mitgliedsstaaten des Artenschutzübereinkommens auf legalem Wege bezogen werden. Leider ereilen auch heutzutage immer noch Meldungen die Medien, in denen Reptilien bereits lebendig gehäutet werden, unvorstellbare Qualen erleiden müssen und unmittelbar vor der Ausrottung stehen damit Luxusliebhaber sich mit ihrem exotischem Leder schmücken können. Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES Der Washingtoner Artenabkommen CITES (“Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora”) trat 1975 in Kraft und regelt den die Haltung und den Handel vom Aussterben bedrohter Tiere und Pflanzen. Insgesamt beinhaltet die Regelung etwa 5.000 Tier- und 22.500 Pflanzenarten. CITES beinhaltet unter anderem das Tierschutzgesetz, die Tierhaltungsverordnung, die Artenkennzeichnungsverordnung und das Artenhandelsgesetz. Diese Regelungen umfassen Mindestanforderungen, Meldepflichten und Kennzeichnungen und verpflichten die Mitgliedsstaaten zur Überwachung ihres Handels. In der Washingtoner Konvention sind weiters Strafrahmen festgesetzt, welche sich in etwa zwischen 700 € und 36.300 € Geldstrafen sowie bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafen erstrecken. Umsetzung von CITES Um Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfolgreich umsetzen zu können, ist es notwendig, die entsprechenden EU-Gesetze in die nationale Gesetzgebung mit aufzunehmen. Deutschland schloss sich diesem Abkommen als erster Staat des damaligen EU-Vorgängers „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ bereits 1976 an, Österreich folgte dieser Richtlinie im Jahre 1982. Heutzutage zählen sich 154 Staaten zu den Mitgliedern von CITES. Die Mitglieder treffen sich alle zwei Jahre zu einer Konferenz und bearbeiten die Artenschutz-Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere. Schutzkriterien vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen Die Artenschutz-Liste der Konvention über den international Handel in bedrohten Tier- und Pflanzenarten regelt unterschiedliche Stufen von Schutzkriterien. Es befinden sich darin in Anhang 1 Tiere und Pflanzen, welche unmittelbar vom Aussterben bedroht sind und daher auch nicht in Ausnahmefällen gehandelt werden dürfen. Hierzu zählen beispielsweise Menschenaffen, Seeschildkröten und Asiatische Elefanten. In Anhang 2 werden Arten gelistet welche sich lediglich in Gefahr befinden aber noch nicht unmittelbar vor der Ausrottung stehen. Diesen Schutzkriterien angehörige Tiere und Pflanzen, hierzu zählen auch viele exotische Tierarten zur Gewinnung von exotischem Leder, wie etwa Riesenschlangen um Taschen oder Schuhe herzustellen, dürfen mit Ausfuhrgenehmigungen gehandelt werden. Anhang 3 regelt Tier- und Pflanzenarten welche nur in einzelnen Ländern unter Schutz stehen. Eine gigantische Auswahl an Stiefeln aus exotischen Tierledern gibt es hier: http://www.cowboystiefel-shop.de/cowboystiefel-shop/specials/python_boots_belts.php?order=4